Das Bundeskabinett setzt ein Zeichen – das am 16.08. beschlossene und voraussichtlich ab Januar 2024 in Kraft tretende Solarpaket verspricht weniger Bürokratie und eine schnellere Umsetzung von Photovoltaikanlagen.
Besonders spannend ist für mittelständische Unternehmen in dem Gesetzespaket die Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte.
Das bedeutet konkret:
Anlagenbetreiber, die bisher der Direktvermarktungspflicht (bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp) unterliegen, können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch.
Auch der Zeritifizierungsprozess für mittlere Anlagen wird einfacher: Die Schwellleistung AC-seitig, ab der ein komplexes Anlagenzertifikatsverfahren notwendig wird, steigt mit dem neuen Solarpaket von 135 kW Einspeiseleistung auf 270 kW. Unterhalb dieser Schwelle soll dann bereits ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichen.
Eindeutige Anreize also, um vorhandene Dach- oder Freiflächen umfassender zu nutzen und größere Anlagen wirtschaftlich sowie ökologisch sinnvoll zu realisieren und zu betreiben.
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