Laut neuer Energieeinsparverordnung der Bundesregierung muss in bestimmten Gebäuden bis Herbst ein hydraulischer Abgleich der bestehenden Heizung durchgeführt werden. Dieser stellt sicher, dass die Wärme gleichmäßig durch alle Heizkörper fließt. Dafür wird die benötigte Wärme für jeden Raum ermittelt und anschließend im Heizsystem eingestellt. Daraus resultieren Energieeinsparungen von bis zu 15%!
Was wird während des hydraulischen Abgleichs durchgeführt:
– Heizlastberechnung für alle Räume
– Prüfung (und Optimierung) der Heizflächen
– Durchführung des hydraulischen Abgleichs
– Anpassung der Vorlauftemperatur
Betroffen von der Pflicht zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sind Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung, die:
– mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten mit Frist bis September 2024) aufweisen
– Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche
Der hydraulische Abgleich muss bis zum 30. September 2023 durch ein Fachunternehmen erfolgen. Die Kosten dafür tragen meist die Eigentümer. Es bestehen Fördermöglichkeiten von bis zu 30%.
Ausnahmen:
Der hydraulische Abgleich entfällt, wenn die Heizung sechs Monate nach dem Stichtag getauscht (bzw. eine umfassende Dämmung angebracht wird) oder das Gebäude binnen sechs Monaten nach Frist umgenutzt oder stillgelegt wird.
MEERX macht’s:
MEERX hat kürzlich den hydraulischen Abgleich für seinen Kunden Diakonie Ruhr an sechs Standorten durchgeführt und damit sichergestellt, dass die vorhandenen Heizsysteme weiterhin betrieben werden können.
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