Das übergeordnete Ziel: Klimaschutz durch CO2- Reduktion in Industrie und Gewerbe
Der Gesetzgeber hat zur Durchsetzung der Energiewende ein komplexes Regelwerk entwickelt, das Beratung erfordert. Auch wenn sich Unternehmen vorrangig für die Energiesteuer, die Netzendgeldbefreiung, die EEG- Umlage usw. interessieren, ist ihr Pflichtenheft viel umfangreicher:
- das gesetzlich verpflichtende Energie-Audit
- die richtige Wahl der Energiequellen, die auszutauschen bzw. zu optimieren sind
- die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die Umrüstung
- die Überwachung bei laufendem Betrieb
Welches Energie-Thema auch immer in ihrem Unternehmen im Vordergrund steht, welche Maßnahme auch immer erwogen wird, jedes Unternehme ist gut beraten, sich einen Experten ins Haus zu holen. Denn jede Maßnahme hat ihre Side Effects. Wenn sie sich für die Versorgung mit Eigenstrom entscheiden, hat dies steuerliche und abgabenbezogene Konsequenzen. Wenn Sie eine moderne tageslichtgesteuerte LED-Lösung oder eine neue Heizanlage erwägen, lohnt sich diese vor allem wenn sie sie mit einem Energie-Management-System verknüpfen. Wenn Sie eine Neuanschaffung planen, erwägen Sie eine Variante Miet-Kauf, denn sie belastet die liquiden Mittel nicht.
MEERX verknüpft das obligatorische Energie-Audit mit einer detaillierten Analyse der energetischen Schwachstellen (Energieeffizienz-Analyse) in einem Unternehmen und führt beides in einem Maßnahmenkatalog für Einsparung & Umrüstung zusammen. MEERX managt die Umrüstung als Generalunternehmer – im Verband mit 26 führenden Industriepartner für alle Bereiche der Effizienzsteigerung – und hilft bei smarten Finanzierungsvarianten. Das MEERX Energie-Management-System kontrolliert den laufenden Betrieb und optimiert den Energieverbrauch.
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Förder- und Investitions-Beratung für den Mittelstand
Bezüglich Förderungen greift MEERX auf den BVFE zu, das Kompetenzzentrum für öffentliche Förderungen im Energiesektor. Diese Kooperation schafft WIN-WIN-Situationen für MEERX-Kunden: Förderungen einzureichen erfordert komplexes Know how und vor allem einen stets aktualisierten Überblick, denn Förderungen sind meist thematisch und zeitlich begrenzt. Das „Wann“ und „Was“ ist somit entscheidend. Wenn ein KMU seine Pumpen oder Motoren energetisch optimiert, erhält es in der Regel 30% bis 40% Fördermittel als nicht rückzahlbaren Zuschuss auf seine Investition. Um die Zurückhaltung bei Energiesparmaßnahmen zu überwinden, wird derzeit auch die Energieberatung (ab 10.000 € Energiekosten) mit 80% gefördert. Darüber hinaus beraten MEERX & BVFE auch zu anderen Fördermitteln, zu Energiesteuerarten und zur EEG- Umlage. In manchen Fällen können selbst für vom Bund nicht geförderte Unternehmen Zuschüsse erzielt werden. Auch Investitionshilfen für optimierte oder erneuerte Technologien stehen potenziell zur Verfügung.
Doch nicht nur KMUs erhalten echte Investitionshilfen für die Erneuerung bzw. Optimierung Ihrer Kompressoren, Motoren, Beleuchtung, Ventilatoren u.a. Die „verlorenen Zuschüsse“ sind für alle da – und betragen zwischen 20 und 30%! Sie müssen nur richtig angezapft werden. Große gewerblich-industrielle Wirtschaftsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen sind ebenfalls antragsberechtigt, (allerdings nicht in allen Bundesländern für LED-Umrüstungen). Förderfähig sind noch immer Ersatzinvestitionen und Neuanschaffungen für elektrische Antriebe, Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger. Sie werden gefördert, sofern sie der Wärmerückgewinnung und der Abwärmenutzung dienen. Auch die Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen wird unter bestimmten Bedingungen bezuschusst.
Außerdem werden für alle Unternehmen investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen betragen, gefördert. Unternehmen erhalten 30 % Zuschuss und KMUs 40 % Förderung – abhängig von der CO 2 Einsparung.
Fördervolumina ausschöpfen
Das Fördervolumen bei Einzelmaßnahmen ist konstant zwischen 2.000 Euro und 30.000 Euro und wird neuerdings für Vorhaben und Standorte vergeben (und nicht wie früher pro Antragsteller). Ähnlich verhält es sich bei der Optimierung technischer Systeme, wobei Investitionen erst ab 20.000 Euro gefördert werden und eine Energieeinsparung von mindestens 25% gegenüber dem bisherigen System zur Voraussetzung haben. Zusätzlich gibt es eine neue Förderhöchstgrenze für Optimierungsvorhaben von industriellen Pumpensystemen von 150.000 Euro. Für etliche Projekte wird ein Einsparkonzept durch einen BAFA- zugelassenen Berater benötigt.
Das Ziel aller Förderungen ist es, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern und den Energieverbrauch in der Produktion zu senken. Die häufigsten Themen der Beratung für Bundes-, Landes- und EU-Förderungen sind:
- thermische Gebäudesanierung
- Heizungsumstellung
- Optimierung der Energieversorgung im Produktionsprozess
- Wärmerückgewinnung
- Nutzung erneuerbarer Energie (Photovoltaik, Biomasse,
Wärmepumpen etc.) - LED-Beleuchtung
- Neubau von Betriebsgebäuden
- Einbindung von E-Mobilität
Beschließt ein Unternehmen eine energieeffizienz-steigernde Maßnahme beantragen MEERX & BVFE im Namen des Unternehmens die in Frage kommenden Fördermittel und wickeln bewilligte Förderungen – im Rahmen der Finanzierung – ab. (Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Umrüstungsmaßnahmen im Zuge der MEERX Energieeffizienz-Analyse nimmt bereits auf Zuschüsse und Förderungen Rücksicht). Dank der kompetenten Einreichungen und smarter Finanzierungsmodelle rückt die Energiewende im eigenen Unternehmen in greifbare Nähe!
MEERX ist Energie-Effizienz-Dienstleister und Finanzierungsspezialist in den Bereichen
- Energie-Management
- LED-Beleuchtungssysteme
- Heizsysteme
- Photovoltaik
- Blockheizkraftwerke
- Druckluft
- Kühlsysteme/ Klimaanlagen
- Fenster & Türen
- Hallenbau
- Dachsanierung
- Energieversorgung
- IT Server & Hardware
- Drucker/ Multifunktionsgerät